Risikoabsicherung
Durch eine sorgfältige Planung der Auslagerung von Entwicklungstätigkeiten ins Ausland lassen sich folgende prinzipiell vorhandenen Risiken minimieren:
- Kompetenzverlust der eigenen Entwicklungsabteilung
- Kontrollverlust durch intransparente Entwicklungsprozesse und –methoden
- Mängel auf Grund unterschiedlicher Qualitätsauffassung
- Fehlerhafte Kommunikation
- Verletzung von Urheberrechten
- Unzureichende Formulierung der Verträge [ Vertragsklarheit ]
- Wahl des falschen Partners [ Anbieterauswahl ]
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